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Musterschreiben: Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit
Stichworte: Elternzeit und Elterngeld, Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht, Arbeitszeitverringerung
Weiterführende Stichworte: Arbeitsvertrag, Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit gemäß § 15 Abs.5 bis 7 BEEG“. Anspruch auf eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung während einer Elternzeit haben Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, wenn Sie in einem Betrieb mit mindestens 16 Arbeitnehmern arbeiten, wenn die gewünschte Teilzeitarbeit mindestens zwei Monate lang und im Umfang von mindestens 15 bis höchstens 30 Wochenstunden ausgeübt werden soll und wenn Sie Ihrem Arbeitgeber den Teilzeitwunsch mindestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit mitgeteilt haben.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Antragstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich lieber vorher anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Fa.
Muster GmbH
- Personalabteilung -
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten
Musterstadt, XX.XX.20XX
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit
Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich unter Bezugnahme auf § 15 Abs.5 bis 7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 20 Wochenstunden beginnend ab dem XX.XX.20XX bis zum Ende meiner Elternzeit am XX.XX.20XX.
Die verkürzte Arbeitszeit von 20 Stunden sollte sich so auf meine fünftägige Arbeitswoche verteilen, dass jeweils vier Stunden am Vormittag abzuleisten sind, so dass die tägliche Arbeitszeit spätestens um XX.XX Uhr endet.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmerin)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, von Ihrem Arbeitgeber Elternzeit zu verlangen und während dieser in Teilzeit arbeiten wollen oder wenn Sie sich bereits in Verhandlungen hierüber befinden, mit Ihrem Arbeitgeber allerdings bislang nicht zu einer Einigung kommen konnten, beraten wir Sie jederzeit gerne. Bei Fragen im Zusammenhang mit einer bestehenden oder geplanten Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit zur Verfügung. Wir sind auch bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie die Frist für die Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, welche der Frist zur Anmeldung der Elternzeit entspricht. Demzufolge müssen Sie die Teilzeitbeschäftigung spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich von Ihrem Arbeitgeber verlangen und dabei gleichzeitig erklären, wann Sie die Teilzeit beginnen wollen und welche Stundenanzahl und Arbeitszeitverteilung von Ihnen gewünscht ist. |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
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